AGB´s - ORG Busse Systems + Network

ORG BUSSE
Systems + Network
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Lieferbedingungen der ORG Busse Systems + Network. 15.08.2020
1.    Geltungsbereich
Die folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die Gesamtdauer der Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Bei Vertragsabschluss werden diese Bedingungen für beide Seiten als verbindlich anerkannt. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabsprachen sind nur mit unsere schriftlichen Bestätigung wirksam.
2.    Lieferung
1. Falls nicht anders schriftlich vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.
2. Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung des Liefertermins. Wir werden uns bemühen zugesagte Liefertermine einzuhalten, sofern alle notwendigen Angaben und Unterlagen vom Besteller rechtzeitig eingegangen sind. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, auf die wir keinen Einfluss haben, wie höhere Gewalt, Streik, verspätete Lieferung des Vorlieferanten etc., berechtigen den Besteller nicht Schadenersatzansprüche geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.
3. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, die Lieferung sofort und ohne Ankündigung zurückzuhalten, bis kein Zahlungsrückstand mehr besteht. Ein Ersatz etwaiger Schadenersatzansprüche besteht für uns dabei nicht.
4. Teillieferungen sind zulässig.
3.   Preise und Zahlungen
1. Die Berechnung erfolgt zu den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preisen. Dies gilt auch für Teillieferungen. Ausnahme sind nur schriftliche Preisangebote.
2. Soweit nicht anders schriftlich auf der Rechnung, der Auftragsbestätigung oder dem dazugehörigem Angebot vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu bezahlen.
3. Bei Überziehung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen.
4.Es bleibt uns vorbehalten, über die Annahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Gutschriften erfolgen nur unter blichen Vorbehalt.
4.  Gefahrenübergang
1.Versand und Verpackung erfolgen mit entsprechend üblicher Sorgfalt und nach bestem Ermessen. Sofort bei Beginn des Versandes gehen jegliche Gefahren zu Lasten des Bestellers. Auf Wunsch des Bestellers werden die Sendungen von uns gegen Bruch, Feuer und Transportschäden versichert, und die Kosten dafür berechnet.
5.   Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderung aus der Geschäftsbeziehung mit deren Besteller behalten wir uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor.
2. Sämtliche Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf werden bereits zum Abschluss des Vertrages an uns abgetreten. Der Besteller ist nur mit der Maßgabe zum Weiterverkauf berechtigt, dass die entsprechende Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Eine Sicherungsübereignung und Verpfändung ist nicht gestattet. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren hat der Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.    Reklamation und Gewährleistung
1. Beanstandungen und Mängelrügen müssen binnen 14 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns eingegangen sein. Danach gilt die Ware als abgenommen und genehmigt.
2. Dienstleistungen gelten mit Unterschrift des Dienstleistungsauftrages als abgenommen und genehmigt
3. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von ORG Busse Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Falls Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht beseitigt werden, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rücknahme des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Dies gilt ausdrücklich nicht fr Softwarelieferungen, deren Fehlerfreiheit nur beim Softwarelieferanten liegt und fr Dienstleistungen an Systemeinrichtungen, sowie Softwareinstallationen.
4. In jedem Lieferungsfall ist die Höhe der Haftung durch den Verkehrswert des jeweiligen einzelnen Liefergegenstandes begrenzt. Dies gilt ebenfalls für jegliche Lieferung von Dienstleistungen, wie Installationen von Hardware und Software. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, für Folgeschäden insbesondere, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
7.   Ergänzende Bestimmungen
1. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen zur Folge.
2. Auer den vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ergänzend die allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Elektro-Industrie und Software-Produktion in der zum jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
8.  Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Arnsberg
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere auch bei Lieferungen in das Ausland.
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